Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 5. November 2020

08. 11. 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler,

 

unter Beachtung der "Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 5. November 2020" ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 2 Abs. 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal sowie Besuchern  auf dem gesamten Schulgelände angeordnet. 

 

Ausnahmen sind in der o.g. Allgemeinverfügung festgeschrieben.

 

Im Sport- und Schwimmunterricht ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Die Schulleitung