Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 5. November 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler,
unter Beachtung der "Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 5. November 2020" ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 2 Abs. 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal sowie Besuchern auf dem gesamten Schulgelände angeordnet.
Ausnahmen sind in der o.g. Allgemeinverfügung festgeschrieben.
Im Sport- und Schwimmunterricht ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.
Bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung