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Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 5. November 2020

08. 11. 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler,

 

unter Beachtung der "Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 5. November 2020" ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 2 Abs. 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal sowie Besuchern  auf dem gesamten Schulgelände angeordnet. 

 

Ausnahmen sind in der o.g. Allgemeinverfügung festgeschrieben.

 

Im Sport- und Schwimmunterricht ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Die Schulleitung

 

Das sind wir

Das sind wir - Ein Film über die Bauhausschule. 

Entstanden im Rahmen der Projektwoche "25 Jahre Bauhausschule Cottbus" 2023. Wir danken der Klassen 10 und TeaserFilm (Klick aufs Bild)!  

 

Schulbild 

 Marie      Marie freut sich über Ihre Spende. Vielen Dank ! (Klick)

  Jamie  

Jamie freut sich über Ihre Spende. Vielen Dank ! (Klick)

 

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