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Notbetreuung ab dem 04.01.2021

22. 12. 2020

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

 

die im Land Brandenburg gültigen Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 regelt im §18 die Notbetreuung von Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1-4. (Ausnahmefälle für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sind beschrieben)

 

Nähere Informationen für die Stadt Cottbus hier

Eltern von Schüler*innen aus anderen Landkreisen füllen den für ihren Landkreis gültigen Antrag aus und lassen diesen für ihrem Landkreis bestätigen. (Anträge im Download, siehe unten)

 

Was ist zu tun?

  1. Antrag auf Notbetreuung herunterladen.
  2. Antrag auf Notbetreuung ausfüllen.
  3. Antrag auf Notbetreuung vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
  4. Antrag auf Notbetreuung einreichen. (Bitte Informationen in den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Stadt erlesen)
  5. Bewilligter Bescheid am 04.01.2021 in der Schule vorlegen (NICHT den Antrag auf Notbetreuung).

 

Bitte beachten Sie, dass nur Schüler*innen mit einem bewilligten Bescheid notbetreut werden dürfen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Die Schulleitung

 

Das sind wir

Das sind wir - Ein Film über die Bauhausschule. 

Entstanden im Rahmen der Projektwoche "25 Jahre Bauhausschule Cottbus" 2023. Wir danken der Klassen 10 und TeaserFilm (Klick aufs Bild)!  

 

Schulbild 

 Marie      Marie freut sich über Ihre Spende. Vielen Dank ! (Klick)

  Jamie  

Jamie freut sich über Ihre Spende. Vielen Dank ! (Klick)

 

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