Notbetreuung ab dem 04.01.2021
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
die im Land Brandenburg gültigen Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 regelt im §18 die Notbetreuung von Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1-4. (Ausnahmefälle für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sind beschrieben)
Nähere Informationen für die Stadt Cottbus hier.
Eltern von Schüler*innen aus anderen Landkreisen füllen den für ihren Landkreis gültigen Antrag aus und lassen diesen für ihrem Landkreis bestätigen. (Anträge im Download, siehe unten)
Was ist zu tun?
- Antrag auf Notbetreuung herunterladen.
- Antrag auf Notbetreuung ausfüllen.
- Antrag auf Notbetreuung vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
- Antrag auf Notbetreuung einreichen. (Bitte Informationen in den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Stadt erlesen)
- Bewilligter Bescheid am 04.01.2021 in der Schule vorlegen (NICHT den Antrag auf Notbetreuung).
Bitte beachten Sie, dass nur Schüler*innen mit einem bewilligten Bescheid notbetreut werden dürfen.
Bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung