Maskenpflicht ab dem 15.11.2021 auf für Schüler*innen der 1.-6. Jahrgangsstufe

14. 11. 2021

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Brandenburger Kabinett hat eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese tritt zum 15.11.2021 in Kraft und gilt vorerst bis zum 05.12.2021.

Der §4 und §24 der “Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ regelt das Tragen von medizinischen Masken und deren Ausnahmefälle.

Demzufolge ist das Tragen von medizinischen Masken ab dem 15.11.2021 auch für die 1.bis 6. Jahrgangsstufe notwendig.

 

Die Schulleitung