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Selbsttest in der 1.Schulwoche im Schuljahr 2022/2023

27. 06. 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

hiermit möchte ich Sie über das in der ersten Schulwoche des Schuljahre 2022/2023 einsetzende Testkonzept (Schutzwoche) informieren:

 

a. Rechtzeitig im August 2022 wird unter den Voraussetzungen des § 28a Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes eine Regelung in die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung aufgenommen, die eine dreimalige Testpflicht für nicht-immunisierte Schülerlinnen in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (Schutzwoche von Montag, den 22. August 2022, bis Freitag, den 26. August 2022) vorsieht und entsprechend regelt.

 

b. Schülerlinnen und in der Schule Tätigen, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen können, werden dementsprechend die Schule nur betreten dürfen, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis führen können.

Geimpfte und genesene Schülerlinnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen.

 

c. Das Testkonzept Schule für die Schutzwoche mit den dazugehörigen Anlagen finden Sie anbei.

 

Selbsttest erhalten Sie bis zum 06.07.2022 von der Klassenleitung.

 

Die Schulleitung

 

Das sind wir

Das sind wir - Ein Film über die Bauhausschule. 

Entstanden im Rahmen der Projektwoche "25 Jahre Bauhausschule Cottbus" 2023. Wir danken der Klassen 10 und TeaserFilm (Klick aufs Bild)!  

 

Schulbild 

 Marie      Marie freut sich über Ihre Spende. Vielen Dank ! (Klick)

  Jamie  

Jamie freut sich über Ihre Spende. Vielen Dank ! (Klick)

 

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