Hausordnung und Handyvereinbarung

Hausordnung  (Stand 17.10.2023)

Ab 7.00 Uhr können wir das Schulgebäude betreten. Wir kommen bis 07.25 Uhr in den entsprechenden Unterrichtsräumen an. Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr. Nach den Hofpausen erfolgt der Einlass in das Schulgebäude durch die aufsichtsführende Lehrkraft.

 

* Um auf den Pausenhof zu gelangen benutzen wir nur die Türen an der Schwimmhalle bzw. an der Turnhalle.

* Im Schulhaus rennen wir nicht, spielen nicht mit dem Ball, fahren nicht mit dem Roller, rutschen nicht auf dem Geländer und verhalten uns rücksichtsvoll gegenüber Mitschülern und Erwachsenen.

* Nur Schüler*innen mit einem Fahrstuhlpass benutzen den Aufzug.

* Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

* Die Garderobe hängen wir an die dafür vorgesehenen Haken.

* Die Regale im Flur (neben den Speiseräumen) dienen nur zur Ablage der Mappen und Sporttaschen. Am Ende des Unterrichtstages nehmen wir unsere Taschen und Beutel mit nach Hause.

* Im Klassenzimmer sind wir für Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich. Alle Schülerinnen und Schüler setzen die klasseninternen Ordnungsregeln um. Die Ordnungsschüler   bedienen zum Unterrichtsbeginn bzw. zum Unterrichtsende die interaktiven Tafeln und leeren nach der letzten Unterrichtsstunde den Papierkorb. Nach der letzten Unterrichtstunde stellen wir unsere Stühle hoch.

* In den Fachräumen befolgen wir die gegebenen Hinweise und Belehrungen.

* Die Unterrichtsmittel bzw. die Schulbücher behandeln wir pfleglich. Alle Schulbücher und Arbeitshefte sind einzuschlagen. Beschädigte Bücher sind zu ersetzen.

* Auf dem Schulgelände (Schulhaus, Hof) und während des Unterrichtstages besteht für alle absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.

* Nur in Begleitung eines Erwachsenen können die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe während der Unterrichtszeit und Pausen das Schulgelände verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 dürfen das Schulgelände während des Mittagsbandes verlassen, wenn eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt.

* Während der kleinen Pausen halten wir uns überwiegend im Klassenzimmer auf oder wechseln zu dem Raum, in dem wir in der nächsten Stunde Unterricht haben. Während der   großen Pause sind wir auf dem Schulhof oder wir, die Schülerinnen und Schüler der SEKI, nutzen ein Ganztagsangebot in dem dafür vorgehaltenen Bereich (Begegnungsraum, Bibliothek, kleine Küche) und halten uns nicht ohne Erlaubnis im Schulhaus auf.

* Wir verhalten uns so, dass wir andere nicht gefährden oder uns selbst in Gefahr bringen. Alle Gegenstände, mit denen man sich oder anderen Schaden zufügen kann, wie Hieb- und Stichwaffen, Feuerzeug, Streichhölzer u.ä. bringen wir nicht in die Schule mit.

* Alle Schülerinnen und Schüler stellen ihre Fahrräder im vorgegebenen Fahrradständer auf dem Schulhof ab.

* Beim Umgang mit elektronischen Medien achten wir auf die gültige Vereinbarung zum Umgang mit elektronischen Geräten an unserer Schule. Ohne gültige Vereinbarung besteht   ein absolutes Verbot von elektronischen Geräten. 

 

Handyvereinbarung (Stand 17.10.2023)

Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit elektrischen Geräten in der Schule und im Unterricht

und das muss keineswegs nachteilig für euch Schüler sein! Eine gute Vereinbarung zum Umgang mit elektrischen Geräten zeichnet sich dadurch aus, dass diese in gemeinsamer Abstimmung zwischen Schülern, Lehrern und Eltern entsteht und gemeinsame Regelungen trifft, die dann auch alle einhalten.

 

An der Bauhausschule Cottbus gilt diese Vereinbarung ab 17.10.2023

  • Handys bzw. andere technische Endgeräte dürfen mit in die Schule gebracht werden. Die Schule übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust.

  • Handys bzw. andere technische Endgeräte, welche zur Regulierung des Gesundheitszustandes benötigt werden, sind gestattet.

  • Das Smartphone und andere technische Geräte dürfen im Unterricht nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers genutzt werden und muss ansonsten ausgeschaltet oder völlig lautlos (ohne vibrieren) und außer Sicht in der Schultasche bleiben.

  • Vor Klassenarbeiten und Prüfungen werden alle Handys eingesammelt (Handygarage). Die Benutzung des Handys und anderer technischen Geräte gilt als Täuschungsversuch, auch der bloße Besitz kann als solcher geahndet werden.

  • In den Hofpausen darf das Handy nur für Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-10 so genutzt werden, dass hierdurch keine Mitschüler und Lehrer gestört werden. Die Benutzung von externen Lautsprechern oder Boxen ist untersagt.

  • Bild und Tonaufnahmen von Personen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen generell untersagt!

  • Bei Nichtbeachtung der Regeln folgen als Konsequenz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

  • Beim Verdacht auf eine Straftat darf das Handy sofort eingezogen werden.

  • Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, politisch extremen und pornografischen Medien sind ausdrücklich verboten.

  • Bei Verdacht auf Missbrauch des Handys, Verstöße gegen den Jugendschutz oder andere gesetzliche Bestimmungen wird das Handy entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert, gegebenenfalls der Polizei übergeben.

  • In diesem Zusammenhang bitten wir die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu einer verantwortungsvollen Nutzung des Handys anzuleiten, zu begleiten und diese ggf. auch zu kontrollieren. Wir erwarten, dass die Erwachsenen ihre Kinder während der Unterrichtszeit nicht anrufen oder Nachrichten versenden. In dringenden Fällen sind die Kinder über das Sekretariat zu erreichen.

  • Die Benutzung des Handys während Klassen- und Projektfahrten wird durch Elternbriefe / Elterninformationen gesondert geregelt.

 

 

 

      Unterschrift Schulleitung                       Unterschrift Eltern                                 Unterschrift Schüler