Freiwillige Ausgabe von Selbsttests
Abgabe von Schnelltests an Schülerlinnen, die bzw. deren Eltern ein Interesse haben, sich freiwillig selbst zu testen
Sehr geehrte Eltern,
werte Personensorgeberechtigte,
liebe Schüler/innen,
unsere Schule verfügt noch über Restbestände an Tests, deren Mindesthaltbarkeit am 31.12.2022 endet.
Es handelt sich um vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können. Diese Tests sind uneingeschränkt bis 31.12.2022 nutzbar, werden aber nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht mehr bis zum Ablauf der Mindesthaltbarkeit für verpflichtende Testungen benötigt, weil diese bis auf weiteres nicht vorgesehen sind.
Wenn Sie Interesse daran haben, sich freiwillig selbst zu testen, dann können Sie mit dem anhängenden Formular die/den Klassenleiter*in bitten, ihnen Tests mit MHD 31.12.2022 auszuhändigen. Das ist nur möglich, solange die Vorräte der Schule reichen, ein Anspruch auf Selbsttests besteht nicht.
Damit die Schule die Ausgabe der Selbsttests organisieren kann, bedarf es Ihrer Erklärung, ob die Schule die Selbsttests Ihrem minderjährigen Kind mitgeben kann oder ob Sie die Selbsttests bei der Schule selbst abholen wollen.
Haben Sie für das Schuljahr 2021/2022 eine solche Erklärung schon gegenüber der Schule abgegeben, brauchen Sie nichts zu tun.
Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass es keinerlei Verpflichtung zur Annahme und Verwendung der angebotenen Tests gibt. Es handelt sich um ein Angebot, mit dem ausschließlich am 31.12.2022 ablaufende Selbsttests daran interessierten Schüler/innen offeriert werden.
Bitte wenden sie sich diebezüglich an den/die jeweilige/n Klassenleiter*in.
Die Schulleitung